Neue Lockerungen

Per 31.05. 21 treten weitere Lockerungen in Kraft. Neu sind im Allgemeinen Trainings und Wettkämpfe mit bis zu 50 Personen erlaubt. Im Innenbereich müssen pro Person 10m2 zur Verfügung stehen. Im Schiessstand gilt weiterhin die Maskenpflicht. Im Kanton Zürich im Normalfall auch während dem Schiessen. Zitat Baspo:

„Bei Sportaktivitäten drinnen ohne Maske muss für jede Person eine Fläche von mindestens 25 Quadratmetern zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen oder es müssen zwischen den einzelnen Personen wirksame Abschrankungen angebracht werden. Bei Sportarten ohne erhebliche körperliche Anstrengung und bei denen der zugewiesene Platz nicht verlassen wird (z.B. Yoga, Pilates), liegt die Mindestfläche zur ausschliesslichen Nutzung bei 10 Quadratmetern pro Person.“

Quelle: https://www.baspo.admin.ch/de/aktuell/covid-19-sport.html#1001

Weitere Quellen:

https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/informationen-fuer-den-sportbereich.html

https://www.swissshooting.ch/media/20837/20210529-indoor-schutzkonzept-de_bhu.pdf

https://www.swissolympic.ch/ueber-swiss-olympic/Dossier-Covid-19/Schutzkonzepte-f-r-Sport-und-Veranstaltungen